Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Zweite Chance für Bürgerinitiative?

Noch vor Jahren warben Bernard Gaida, Rafał Bartek und Norbert Rasch für das Minority Safepack.

Die Sache schien verloren und doch gibt es neue Hoffnung: Noch vor einigen Jahren entschied die Europäische Kommission, dass der sogenannte „Minority Safepack“ der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen (FUEN) nicht in ihren Zuständigkeitsbereich falle und damit nicht durchzuführen ist. Gegen diese Entscheidung klagte die FUEN beim Europäischen Gerichtshof und gewann den Prozess.

 

Obwohl sich die Sache schon einige Jahre hinzieht, wurde die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union erst kürzlich bekannt. Das Urteil des Gerichts bedeutet für die FUEN vor allem zwei Sachen: Erstens können Gespräche über eine erneute Registrierung des Safepack wiederaufgenommen werden, zweitens muss die Europäische Kommission die Folgen einer Ablehnung bezahlen, das heißt die FUEN bekommt alle Kosten, die mit dem gescheiterten Versuch die Initiative zu organisieren verbunden waren, erstattet.

 

Die Neuigkeit ist vor allem ein großer Schub an Selbstvertrauen für die Union. Der erst im letzten Jahr gewählte Vorsitzende Loránt Vincze zeigte sich sichtlich erfreut über den Sieg seiner Organisation: „Es ist ein Tag des Sieges für die autochthonen nationalen Minderheiten in Europa. Wir sind noch nicht am Ende unserer Reise, aber haben heute einen wichtigen Schritt gemeistert. Die Entscheidung des Gerichts verpflichtet die Europäische Kommission, die Initiative der europäischen Minderheit sehr ernst zu nehmen“, sagte Vincze kurz nach der Bekanntgabe des Urteils. Wie das Gericht erklärt hat, habe die Europäische Kommission vor Jahren nicht genügend Argumente für eine Ablehnung des Safepack angegeben und somit sei die Entscheidung rechtswidrig.

 

Das sogenannte Minority Safepack war eng mit der Europäischen Bürgerinitiative verbunden. Ziel war es eine Millionen Unterschriften in sieben verschiedenen europäischen Ländern zu sammeln. Dieser Eintrag im Lissabonner Vertrag ermöglicht es eine bestimmte Angelegenheit unmittelbar vor das Europäische Parlament zu bringen. Das Parlament muss zwar diese Entscheidung nicht annehmen, doch es muss sich jedenfalls mit dem Anliegen befassen. Mithilfe der Initiative wollte die FUEN unter anderem allgemeinen Zugriff zu Medien in der Minderheitensprache sowie Aspekte des Minderheitenschulwesens gewährleisten. Die ursprüngliche Ablehnung der Europäischen Kommission wurde mit der Tatsache begründet, dass diese Angelegenheiten nicht im Zuständigkeitsbereich der europäischen Gemeinschaft sondern der einzelnen Länder liegen.

 

Nach dem Sieg vor Gericht ist es jetzt zu erwarten, dass die FUEN einen erneuten Versuch bezüglich der Initiative startet.

 

Łukasz Biły

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