Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Willkommener Schutz

Die deutsche Sprache soll in Tschechien zukünftig besser geschützt werden. Dies erlauben neu adaptierte Regelungen der Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, die ab diesem Jahr im Land gelten. Eine willkommene Unterstützung, zumal es im Land letztens Kontroversen rund um den Deutschunterricht gab.


Genauer gesagt, handelt es sich um den dritten Teil der Charta, der 2023 angenommen wurde und Ende Februar 2024 in Kraft getreten ist.
In deren Rahmen hat sich Tschechien nun verpflichtet, 35 Förderbestimmungen in acht Kreisen zu implementieren. Vertreter der deutschen Minderheiten sprechen in diesem Fall von einem „historischen Moment“, da im Land noch niemals ein Gesetz zum Schutz des Deutschen eingeführt wurde.

Wie lauten die Bestimmungen genau?

Im Bildungswesen soll in den ausgewählten Kreisen an allen öffentlichen Kindergärten, Grund-, Sekundar- und Berufsschulen zweisprachiger Unterricht mit einem deutschsprachigen Wochenstundenanteil von mindestens 50% angeboten werden. Gemäß den gewählten Verpflichtungen darf der zweisprachige Unterricht nicht von Anträgen der Familien/Schüler oder von Mindestschülerzahlen abhängig gemacht werden. Vielmehr muss der zweisprachige Unterricht von den Behörden unaufgefordert und allgemein durchgeführt werden, wobei die Möglichkeit besteht, sich vom zweisprachigen Unterricht abzumelden.

“Vertreter der deutschen Minderheiten sprechen in diesem Fall von einem historischen Moment, da im Land noch niemals ein Gesetz zum Schutz des Deutschen eingeführt wurde.”

Der Staat hat sich auch verpflichtet, für die Aus- und Weiterbildung der hierfür erforderlichen Lehrer zu sorgen. An den Schulen sollen zudem deutsche Geschichte und Kultur in Tschechien vertieft unterrichtet werden. Ferner soll Unterricht des Deutschen als Fach oder Unterricht mehrerer Fächer in Deutsch in Landesteilen angeboten werden, wo Deutsch nicht herkömmlich verwendet wurde und wird (also außerhalb der acht Kreise und anderer herkömmlich deutschsprachiger Gebiete). Ein unabhängiges Aufsichtsorgan soll eingesetzt werden, das die Wirksamkeit des deutschsprachigen Unterrichts ständig überwacht und gegebenenfalls Verbesserungen veranlasst.

Die deutsche Sprache soll in Tschechien zukünftig im Unterricht und Alltag besser geschützt werden. Foto: Jens-Olaf Walter/Flickr.

Die neuen Verpflichtungen sind eine strategische Antwort auf strukturelle Schwierigkeiten, denen sich die Förderung des Deutschen in Tschechien bisher gegenübersah. So wurden Maßnahmen zur Sprachförderung oft unter Hinweis auf eine angeblich zu niedrige Zahl Deutscher abgelehnt. Die Charta richtet sich aber nicht nur an die Angehörigen der deutschen Volksgruppe oder deutsche Muttersprachler, sondern an alle „Nutzer“ des Deutschen, unabhängig von ihrer Volkszugehörigkeit oder der Art des Spracherwerbs. Die Gruppe der Nutzer des Deutschen in Tschechien umfasst also auch tschechische und andere nichtdeutsche Volkszugehörige, die Deutsch als Fremdsprache erlernt haben und es gelegentlich in dem einen oder anderen Zusammenhang nutzen.

Die Sprachencharta ist ein Vertrag des Europarats, der die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, den Gebrauch ihrer angestammten Minderheitensprachen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu fördern. Tschechien hat die Charta 2006 ratifiziert. Sie ist dort 2007 in Kraft getreten und gilt in unterschiedlichem Umfang für Deutsch, Mährisches Kroatisch, Polnisch, Romanes und Slowakisch.

Łukasz Biły

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