Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Gesetz soll Lage sanieren

Die neue Zuwanderungsgesetz-Vorlage der deutschen Bundesregierung sieht eine Lockerung der Vorschriften für Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern vor, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

 

Die neue Zuwanderungsgesetz-Vorlage der deutschen Bundesregierung sieht eine Lockerung der Vorschriften für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern vor.
Foto: Tobias Koch/Wikipedia

 

Sollte die Gesetzesvorlage in Kraft treten, wird künftig ein jeder in Deutschland arbeiten dürfen, der einen Arbeitsvertrag und eine dort anerkannte Qualifikation hat. In diesem Fall entfällt laut der Süddeutschen Zeitung auch die Prüfung, ob die jeweilige Stelle mit einem Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Landes der Europäischen Union besetzt werden kann. Zudem würden die Vorschriften dann nicht mehr nur auf die Berufe mit dem größten Defizit an Fachkräften beschränkt sein.

 

Geduldeter Aufenthalt und Arbeit

Damit könnte künftig ein jeder beruflich qualifizierter Arbeitssuchender eine befristete Einreisegenehmigung für Deutschland erhalten, schreibt die Münchner Tageszeitung unter Bezugnahme auf den Vorentwurf des Bundesinnenministeriums. Die Regelung würde vorerst fünf Jahre lang gültig bleiben, es wäre aber auch ein Aufenthalt zum Erwerb zusätzlicher Qualifikationen möglich. Einheitliche Standards sollen künftig auch für Auszubildende gelten. Diese dürfen in dieser Zeit nicht aus der Bundesrepublik ausgewiesen werden und dürfen nach Abschluss ihrer Ausbildung dann noch zwei Jahre lang in Deutschland arbeiten. Die Gesetzesvorlage sieht ferner, so die Süddeutsche Zeitung, „klare Status-Kriterien“ für diejenigen vor, die sich auf der Grundlage einer Duldung in der Bundesrepublik aufhalten, dort arbeiten, selbstständig für ihren Unterhalt sorgen können und sich gut in die deutsche Gesellschaft integriert haben. Die Voraussetzung für eine zweijährige Aufenthaltsgenehmigung nach der Ausbildung ist dann eine sozialversicherte Anstellung über mindestens 35 Stunden pro Woche.

 

Entscheidung im Dezember

Geduldete und in Deutschland gut integrierte Zuwanderer waren zunächst ein Streitpunkt zwischen Union und Sozialdemokraten, die gemeinsam die Regierungskoalition bilden. Die Sozialdemokraten konnten sich hierbei nicht mit ihrem Vorschlag durchsetzen, den erwerbstätigen Flüchtlingen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, einen zuwanderungsgesetzlichen Aufenthalt zu ermöglichen. Sie würden dabei also nicht mehr dem Asylrecht, sondern eben dem Zuwanderungsrecht unterliegen. Das Bundesministerium des Innern habe, so die Süddeutsche Zeitung, seinen Vorentwurf inzwischen anderen Ministerien zukommen lassen. Zuvor hätten sich bereits die Ministerien für Inneres, Arbeit und Wirtschaft über das Thema geeinigt. Nun soll die Bundesregierung nächsten Monat, angeblich bis zum 19. Dezember, ihre Entscheidung über die Zuwanderungsgesetzesvorlage treffen.

 

Krzysztof Świerc

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