Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Steuererklärung? Rechtsberatung beim Wochenblatt.pl!

Erklärung, was ist das, wer muss sie abgeben und kann sie korrigiert werden?
Eine Erklärung – implizit eine Steuererklärung – ist ein grundlegendes Informationsinstrument für die Steuerbehörde. Es handelt sich dabei um alle Listen, Aufstellungen, Angabe, Berichte oder Informationen, die der Behörde vorgelegt werden.


Ihre Einreichung ist für alle Steuerpflichtigen, Zahler und Inkassounternehmen, obligatorisch. Sie enthalten Daten, die es den Steuerbehörden ermöglichen, die Korrektheit der Erfüllung der steuerlichen Pflichten durch diese Subjekte –über die Berechnung selbst – zu überprüfen. Darüber hinaus liefern die Steuererklärungen den Steuerbehörden in Fällen, in denen die Steuerschuld durch einen Bescheid festgesetzt wird, die erforderlichen Informationen für die Bemessung der Steuer gegenüber diesen Subjekten.

Łukasz i Jarosław Kuczyńscy.
Foto: Lucas Netter

Sie können in Papierform oder – wenn die einschlägigen Rechtsvorschriften dies vorsehen – elektronisch eingereicht werden. Manchmal ist jedoch eine Berichtigung erforderlich, z.B. aufgrund eines offensichtlichen Irrtums oder eines Fehlers in der Steuererklärung. In solchen Fällen können – in der Regel – Steuerpflichtige, Zahler und Inkassounternehmen die eingereichte Erklärung korrigieren. Die Erklärung wird durch die Abgabe einer Berichtigungserklärung korrigiert. Leider kann eine Berichtigung nicht vorgenommen werden, wenn die Behörde bereits Kenntnis von dem Fehler erlangt hat – beispielsweise im Rahmen einer Steuerprüfung oder eines Steuerverfahrens. Interessant ist, dass neben juristischen und natürlichen Personen und anderen offensichtlichen Rechtsträgern auch andere Subjekte verpflichtet sind, den Steuerbehörden Auskunft zu erteilen. Dazu gehören z.B. Einrichtungen der Sozialversicherungsanstalt, Behörden, Gerichte, Gerichtsvollzieher und Notare.

Łukasz Kuczyński/K. Ś.

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