Neues Jahr, neues Gesetz: Die Kunststoffsteuer kommt: Ab dem 1. Januar 2024 wird der polnische Markt mit einer bedeutenden Änderung im Bereich der Besteuerung von Kunststoffprodukten konfrontiert. Die sogenannte Kunststoffsteuer, die durch die Änderung des Gesetzes über die Bewirtschaftung bestimmter Abfälle und Produktgebühren vom 14. April 2023 eingeführt wurde, tritt in Kraft.
Sie ist eine Reaktion auf die europäische Richtlinie zur Verringerung der Umweltauswirkungen von Einwegkunststoffen (SUP-Richtlinie). Vor allem Plastikverpackungen, Getränke und Lebensmittel, die in Einwegplastikprodukten verpackt sind, stehen auf dem Prüfstand. Die Verpflichtung zur Erhebung der Abgabe obliegt den Unternehmen des Einzel- und Großhandels sowie der Gastronomie. Die Novelle schreibt auch die Bereitstellung von Alternativen zu Plastik vor: Verpackungen aus anderen Materialien oder wiederverwendbare Verpackungen.
Wesentliche Änderungen und Abgabesätze
Die Gebühr mit einem Höchstsatz von 1 Złoty pro Einheit soll vom Klimaminister in Zusammenarbeit mit dem Finanz- und Wirtschaftsminister festgelegt werden. Die Unternehmer müssen die Mittel bis zum 15. März des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Gebühr erhoben wurde, auf das Konto des Woiwodschaftsmarschalls überweisen – der erste Zahlungstermin ist für den 15. März 2025 vorgesehen. Darüber hinaus wird eine Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen über die gekauften und ausgegebenen Kunststoffprodukte eingeführt.
Kancelaria Radcy Prawnego Łukasz Kuczyński
Verwertung und Recycling
Das Gesetz verpflichtet die Unternehmen, ein bestimmtes Maß an Abfallrecycling zu erreichen. Für Wirtschaftszweige wie die Ölförderung oder Fischereigeräte gelten besondere Anforderungen. Wird der geforderte Schwellenwert nicht erreicht, wird eine Produktgebühr erhoben.
Die Verbraucher müssen sich auf höhere Preise für Einwegverpackungsprodukte einstellen.
Finanzierung von Aufklärungskampagnen
Die Unternehmen der Kunststoffindustrie müssen sich nun an den Kosten für öffentliche Aufklärungskampagnen beteiligen. Sie können die Kampagne entweder selbst durchführen oder den entsprechenden Betrag auf das Konto des Woiwodschaftsmarschalls einzahlen. Sie sind verpflichtet, die Aufklärungskampagne bis zum 1. März des Folgejahres zu dokumentieren.
Auswirkungen auf die Verbraucher
Auch wenn der Zweck der Novelle edel ist – Umweltschutz – müssen sich die Verbraucher, vor allem im Gaststättengewerbe, auf höhere Preise für Einwegverpackungen einstellen. Dies liegt daran, dass die Steuerlast teilweise auf den Endverbraucher übertragen wird.
Łukasz Kuczyński/K. Ś.