Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Finanzkrise

Die deutsche Regierung befindet sich in einer Zwickmühle, nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden hat, dass die Übertragung von 60 Milliarden Euro aus dem Corona-Pandemiefonds in den Klima- und Transformationsfonds verfassungswidrig ist. Als Folge dieser Entscheidung wurde das Verfahren zur Verabschiedung des Bundeshaushalts für das kommende Jahr gestoppt, was möglicherweise auch Probleme für die deutsche Minderheit in Polen bedeutet.

Die Regierung von Olaf Scholz hat ein großes Problem. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Aktivitäten der Regierung nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind. Konkret geht es um die Übertragung von 60 Milliarden Euro aus Krediten, die zur Bekämpfung des Coronavirus aufgenommen wurden, auf den Klima- und Transformationsfonds. Dies wurde für rechtswidrig erklärt, mit der Folge, dass im deutschen Haushalt nun genau dieser Betrag fehlt. Infolgedessen muss die Bundesregierung nun entscheiden, wie sie das Haushaltsloch stopfen will. Daher wurde die Verabschiedung des Haushalts schließlich auf 2024 verschoben.

Foto: Einer der wichtigsten Ausschüsse im Bundestag – der Haushaltsausschuss Foto: Werner Schüring/Bundestag.de

2023
Darüber hinaus hat der Bundesfinanzminister eine Ausgabensperre für das Ende dieses Jahres verhängt. Es dürfen nur die bereits bewilligten Mittel ausgegeben werden. Für die deutsche Minderheit in Polen bedeutet dies, dass alle Projekte zum Abschluss gebracht werden können und der Verband deutscher Gesellschaften keinen Zahlungsstopp befürchten muss. So müssen Initiativen wie die Deutsch AG an Schulen, das Projekt Begegnungsstättenarbeit, noch nicht abgeschlossene Bauprojekte, die vom deutschen Innenministerium finanziert werden, sowie Kulturinitiativen aus Konsulatsmitteln keine Einstellung befürchten.

Bernard Gaida:„Natürlich müssen wir mit Problemen rechnen, aber im Moment haben wir noch keine konkreten Informationen.“

2024
Ungewiss ist allerdings das Jahr 2024: Nach Angaben der Regierungsseite muss nun der gesamte Bundeshaushalt überarbeitet und an die Vorgaben des Karlsruher Gerichts angepasst werden. Dies könnte bedeuten, dass sich die Verabschiedung des Haushalts durch den Bundestag stark verzögert und erst weit nach dem Jahreswechsel in Kraft tritt. In diesem Fall wird es nach dem 1. Januar bis zur Verabschiedung des Haushalts in Deutschland einen vorläufigen Haushalt geben, der nur die wichtigsten Ausgaben im Lande zulässt.

Bartek: Wir hören und schauen die Situation mit Sorge an, aber wir gehen davon aus, dass es bei den Verpflichtungen gegenüber den Minderheiten nicht gekürzt werden sollte. Bei der Höhe der Förderung für alle Minderheiten außerhalb Deutschlands ist es kein Punkt der die .. retten könnte. Bei uns geht es…

Es wird also keine Planungssicherheit für die deutsche Minderheit geben, wie u.a. Bernard Gaida, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten, feststellt. „Natürlich müssen wir mit Problemen rechnen, aber im Moment haben wir noch keine konkreten Informationen. Die Haushaltssperre, die letzte Woche verhängt wurde, kam so plötzlich, dass wir von den Förderinstitutionen noch keine Informationen über die Pläne für das nächste Jahr erhalten haben.“
Der Vorsitzende des Verbandes deutscher Gesellschaften in Polen, Rafał Bartek, betont hingegen, dass er mit der Beibehaltung des derzeitigen Finanzierungsniveaus im Jahr 2024 rechnet, da die Politik Minderheiten, die per definitionem schwächer sind, nicht benachteiligen dürfe. „Außerdem geht es hier um ein Milliardenloch im deutschen Haushalt, das nicht durch eine Kürzung der Mittel für deutsche Minderheiten im Ausland, die sich insgesamt auf nur 20 Millionen Euro belaufen, gestopft werden kann“, so Rafał Bartek.

Wir werden auf dieses Thema zurückkommen.

Rudolf Urban

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