Haftung von Gesellschaftern für die Steuerrückstände von Unternehmen im Hinblick auf die Bestimmungen der Abgabenordnung:In Polen gibt es eine Hauptunterteilung der Unternehmen in zwei Arten: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Personengesellschaften sind: offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien. Zu den Kapitalgesellschaften hingegen gehören Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und neuerdings auch einfache Aktiengesellschaften.