Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Sprachvermittlung ist Priorität

Mit Dorota Rybczyk-Heinz, der Koordinatorin des neuen Projekts „Sprachförderung in den Organisationen“ beim Verband der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG), sprach Ewa Stolz.

Seit Kurzem können Organisationen der deutschen Minderheit finanzielle Mittel im Rahmen des neuen Projekts „Sprachförderung in den Organisationen“beantragen. Worum geht es dabei?
Das Projekt fördert Initiativen, die eine Verbesserung der Sprachkompetenzen der Teilnehmer zum Ziel haben. Es werden Maßnahmen finanziert, die als Hauptziel die Sprachvermittlung haben. Diesekönnenaber auch kreative Formen annehmen. Es müssen nicht Sprachkurse sein; es können Workshops sein und andere Formate, bei denen die Teilnehmer die deutsche Sprache lernen.

Könnten Sie anhand eines Beispiels erklären, wie ein Projekt im Rahmen der „Sprachförderung in den Organisationen“ aussehen kann?
Der Antragsteller muss einen Antrag ausfüllen. Dieserwurde für die Antragstellervereinfacht, damit er keine kompliziertenExcel-Tabellen enthält. Man schreibt, wer der Antragsteller ist, den Titel des Projekts, wie zum Beispiel „Deutsch lernen mit deutschen Liedern“. So ein Projekt wurde tatsächlich beantragt, was ich ganz toll finde. Dann muss man die Anzahl der Teilnehmer angeben, die Zielgruppe definieren, die Ziele beschreiben, also schreiben, was man mit dieser Maßnahme erreichen möchte,und den Verlauf des Projekts vorstellen. Nehmen wir als Beispiel das Projekt „Deutsch lernen mit deutschen Liedern“. Dort wurde aufgelistet, welche Lieder es sind und was mit jedem Lied gelernt wird, welcher Wortschatz, welche grammatischen Regeln. Dann muss man für das Projekt werben. Der letzte Schritt ist die Erstellung eines Kostenplans.

Dorota Rybczyk-Heinz
Foto: privat

Das Projekt muss also didaktische Ansätze haben.

Ja, genau. Es muss beschrieben werden, auf welche Art und Weise, mit welchen Methoden dieses Projekt die deutsche Sprache vermittelt.

Welche Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen?
Der Antragsteller muss eine Organisation der deutschen Minderheit sein. Und natürlich werden alle Anträge von einer Kommission geprüft, die darüber entscheidet, ob der Antrag angenommen wird.

Der Antragsteller muss eine Organisation der deutschen Minderheit sein.

Wenn es um die finanzielle Unterstützung geht:Wie hoch ist diese Unterstützung für ein Projekt?
Ein Projekt kann in Höhe von bis zu 2.700 Zloty unterstützt werden, und dabei muss der Antragsteller 15 Prozent Eigenmittel mitbringen.

Wo kann man die Informationen über das Projekt und die notwendigen Formulare finden?
Die Informationen sind natürlich auf derWebseite des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen zugänglich, unter „www.vdg.pl“. Man kann sich auch an mich wenden. Ich berate die Antragsteller bei der Antragstellung, bei der Durchführung und dann natürlich bei der Abrechnung des Projekts.

 

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