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Haftung von Gesellschaftern für die Steuerrückstände von Unternehmen im Hinblick auf die Bestimmungen der Abgabenordnung:In Polen gibt es eine Hauptunterteilung der Unternehmen in zwei Arten: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Personengesellschaften sind: offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien. Zu den Kapitalgesellschaften hingegen gehören Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften und neuerdings auch einfache Aktiengesellschaften.
Erklärung, was ist das, wer muss sie abgeben und kann sie korrigiert werden?
Eine Erklärung – implizit eine Steuererklärung – ist ein grundlegendes Informationsinstrument für die Steuerbehörde. Es handelt sich dabei um alle Listen, Aufstellungen, Angabe, Berichte oder Informationen, die der Behörde vorgelegt werden.