Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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„Richtschnur für eine gute Zukunft“

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat dem Parlament kürzlich einen Antrag vorgelegt, der die Bundesregierung dazu auffordern soll, das bilaterale Verhältnis zu Polen sowie das Zusammenwirken zwischen Deutschland, Polen und Frankreich im Rahmen des Weimarer Dreiecks mit neuem Leben zu füllen. Auch die Rolle der deutschen Minderheit wird in dem Dokument thematisiert.

Unter dem Titel „Mit Entschlossenheit für neues Vertrauen und eine gemeinsame Sicherheits- und Europapolitik in den deutsch-polnischen Beziehungen sowie eine Neuaufstellung des Weimarer Dreiecks eintreten“ (Bundestagsdrucksache 20/10380, datiert auf den 20. Februar 2024) stellen die Unionsabgeordneten zunächst fest, dass aktuell „Funkstille“ auf den Kanälen des einstigen aktiven Dreiecks herrsche. Es sei zu einer „reinen Hülle ohne Inhalt“ geworden; dieser Zustand sei „so bedauerlich wie inakzeptabel“.

Auch eine „bilaterale Abstimmung zwischen der deutschen und der polnischen Regierung in europa-, sicherheits- oder außenpolitischen Fragen“ habe in den letzten Jahren „faktisch“ nicht mehr stattgefunden. „Die deutsch-polnische Freundschaft wird verdienstvollerweise heute vor allem von den Kommunen und Ländern und vielen zivilgesellschaftlichen Akteuren getragen. Auf nationaler Ebene und insbesondere in der Sicherheitspolitik prägten trotz der durch die russische Aggression ausgehenden unmittelbaren Gefahren für die europäische Friedensordnung Sprachlosigkeit und mangelndes Vertrauen das Bild“, so die Autoren des Antrags. „Ein so zerrüttetes deutsch-polnisches Verhältnis können sich weder Berlin noch Warschau oder schon gar nicht die EU als Ganzes leisten“, fügen sie hinzu.

Knut Abraham
Knut Abraham während der Aussprache im Deutschen Bundestag
Foto: Deutscher Bundestag / Screenshot

Der kürzliche Regierungswechsel hierzulande eröffne jedoch nunmehr „die Möglichkeit, die Beziehungen zwischen Deutschland und Polen ebenso wie das Weimarer Dreieck mit neuer Kraft und gemeinsamem Engagement wiederzubeleben“. Ein erster Schritt in diese Richtung sei bereits getan: Die Rücknahme der Kürzung des muttersprachlichen Deutschunterrichts in Polen durch die neue Regierung zum kommenden Schuljahr sei ein „wichtiges Signal gegen Diskriminierung von Minderheiten und für partnerschaftliche Zusammenarbeit“.

Weiter solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung laut dem Antrag unter anderem dazu auffordern, „zeitnah die in der Vergangenheit regelmäßig tagenden Deutsch-Polnischen Regierungskonsultationen wieder aufzunehmen“ und „das Format des deutsch-polnischen Runden Tisches wiederzubeleben“. Darüber hinaus sei es vonnöten, „in wesentlichen Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik grundsätzlich eine Abstimmung mit den Partnern Polen und Frankreich zu suchen und polnische Sicherheitsinteressen stärker wahrzunehmen“.

Auch die Rolle der deutschen Minderheit wird in dem Dokument erwähnt. Demnach müsse „die enorm wichtige Funktion der deutschen Minderheit in Polen als Wahrerin von Kultur und Sprache in ihren historischen Siedlungsgebieten und als Brücke zwischen beiden Völkern nachdrücklich anerkannt, die Förderung der deutschen Minderheit in Polen auf hohem Niveau fortgesetzt und insbesondere im Jugendbereich ausgebaut“ werden.

Dietmar Nietan während der Aussprache im Deutschen BundestagFoto: Deutscher Bundestag / Screenshot
Dietmar Nietan während der Aussprache im Deutschen Bundestag
Foto: Deutscher Bundestag / Screenshot

Am 22. Februar wurde der Antrag im Deutschen Bundestag im Rahmen einer Aussprache auf die Tagesordnung gesetzt. Unter anderem die Parlamentarier Knut Abraham (CDU), ehemaliger Diplomat und Gesandter an der Deutschen Botschaft in Warschau, sowie Dietmar Nietan (SPD), der Koordinator für die deutsch-polnische zwischengesellschaftliche und grenznahe Zusammenarbeit, gingen in ihren Redebeiträgen auf die Inhalte des Antrags ein. Ersterer bezeichnete ihn als „Richtschnur für eine gute Zukunft im deutsch-polnischen Verhältnis“.

Im Anschluss an die Aussprache wurde der Antrag zu Beratungen an die relevanten Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Auswärtige Ausschuss unter dem Vorsitz von Michael Roth (SPD). Nach der Beendigung der Beratungen wird der Deutsche Bundestag über den Antrag abstimmen.

ln

Einsehen können Sie den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter folgendem Link: https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010380.pdf

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