Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Kein Sieg für Minderheitenrechte

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) verkündete am Mittwoch (9.11.) sein Urteil im Fall der Minority SafePack Initiative gegen die Europäische Kommission. Darin heißt es, dass die Europäische Kommission richtig gehandelt hat, als sie es ablehnte, Rechtsakte auf der Grundlage der Minority SafePack Initiative vorzuschlagen.

 

Nach Ansicht des Gerichts „reichen die Maßnahmen, die die Europäische Union bereits ergriffen hat, um die Bedeutung der Regional- oder Minderheitensprachen hervorzuheben und die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu fördern, aus, um die Ziele dieser Initiative zu erreichen”. Die Entscheidung des EuG sorgt bei der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten für Überraschung, denn das Urteil sei nicht im Einklang mit früheren Entscheidungen in dieser Angelegenheit.

 

Berufung?

Lorant Vincze, Präsident der FUEN sagt aber zugleich, die Organisation werde weiterhin für mehr Minderheitenrechte auf EU-Ebene kämpfen: „Das Streben nach Minderheitenrechten in der EU wird ungeachtet des heutigen Urteils weitergehen. Jetzt warten wir auf die ausführliche Begründung des Gerichts, die wir gemeinsam mit unseren Anwälten und dem Bürgerkomitee analysieren werden, um zu entscheiden, welche Schritte wir unternehmen werden“.

 

Przewodniczący FUEN Loránt Vincze.
Foto: Rudolf Urban

 

Eine Berufung gegen das Urteil sei zum jetzigen Zeitpunkt sehr wahrscheinlich, meint Lorant Vincze und fügt hinzu: „In der Zwischenzeit wird die FUEN ihre Arbeit zum Schutz und zur Förderung der reichen europäischen sprachlichen und kulturellen Vielfalt der autochthonen nationalen Minderheiten und Sprachgruppen fortsetzen und Wege finden, die Vorschläge zum Nutzen der Minderheiten umzusetzen. Wir vertreten bereits ihre Interessen bei den Treffen der Interessengruppen, und die Umsetzung der MSPI ist in Deutschland bereits im Gange, wo sie Teil des Regierungsprogramms der Koalition wurde. Wir werden uns auch weiterhin für die Umsetzung in anderen Mitgliedstaaten einsetzen“.

Nach der Entscheidung der Kommission vom 14. Januar 2021, keine Rechtsakte auf der Grundlage der Vorschläge der MSPI zu initiieren, reichte das Bürgerkomitee der MSPI am 24. März 2021 beim Gericht der Europäischen Union einen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Europäischen Kommission über die Initiative ein. Der Antrag basierte auf einer rechtlichen Prüfung der Antwort der Kommission durch das Bürgerkomitee, die FUEN – Koordinatorin der europäischen Unterschriftensammlungskampagne – und ihre Rechtsvertreter. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Mitteilung einen schweren Mangel aufweist, da die Europäische Kommission darin gegen ihre rechtliche Begründungspflicht verstoßen und offensichtliche Beurteilungsfehler begangen hat.

 

 

MSPI

Zur Erinnerung: In der Europäischen Union gibt es etwa 50 Millionen Menschen, die autochthonen nationalen Minderheiten angehören oder Minderheitensprachen. Das 2013 auf Initiative der FUEN, der Demokratischen Union der Ungarn in Rumänien (RMDSZ), der Südtiroler Volkspartei (SVP) und der Jugend Europäischer Volksgruppen (JEV) ins Leben gerufene Minority SafePack ist eine europäische Bürgerinitiative, die den europäischen Schutz und die Förderung ihrer Sprachen, Kulturen und Rechte fordert. Sie gilt als die wichtigste Initiative für Minderheitenrechte der letzten 30 Jahre.

Nach einer anfänglichen Ablehnung der Registrierung durch die Kommission wurde die MSPI schließlich nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2017 registriert. In einer von der FUEN koordinierten europaweiten Kampagne wurden 1.123.422 Unterstützungserklärungen gesammelt und die Minority SafePack Initiative wurde die fünfte erfolgreiche europäische Bürgerinitiative überhaupt.

Sie erhielt auch die Unterstützung des deutschen Bundestages, des ungarischen Parlaments, der unteren Kammer des niederländischen Parlaments, vieler regionaler Parlamente und vor allem des Europäischen Parlaments, das im Dezember 2020 eine Entschließung zu ihrer Unterstützung verabschiedete. Trotzdem beschloss die Europäische Kommission, keine Rechtsakte auf der Grundlage ihrer Vorschläge zu initiieren.

FUEN/ru

 

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