Genau zwei Jahre, nachdem der damalige Bildungsminister Przemysław Czarnek die Diskriminierung von Kindern eingeführt hatte, die Deutsch als Minderheitensprache lernten, führte seine Nachfolgerin Barbara Nowacka den dreistündigen Unterricht in dieser Sprache wieder ein.
Am 4. Februar 2022 erließ der Minister für Bildung und Wissenschaft Przemysław Czarnek eine Verordnung, durch die die Zahl der Unterrichtsstunden für Deutsch als Minderheitensprache von drei auf eine Stunde wöchentlich reduziert wurde. Aus der veröffentlichten Verordnung geht hervor, dass die Frage der Kürzung der Subvention nur die deutsche Minderheit betrifft, denn ein Paragraph wurde um die Worte “und bei Schülern, die der deutschen Minderheit angehören, im Umfang von 1 Wochenstunde” ergänzt.
Entscheidung der neuen Regierung
Mit diesem kurzen Satz begann eine zweijährige Periode der Diskriminierung von Schülern, die Deutsch als Minderheitensprache lernen wollten, die mit dem neuen Schuljahr definitiv enden wird. Am 5. Februar 2024 veröffentlichte nämlich das Bildungsministerium eine neue Verordnung, aus der die Regelung zur Reduzierung der Deutschstunden auf eine pro Woche gestrichen wurde.
Die Idee, dass die neue Regierung sich mit dem Problem beschäftigen wird, gab es bereits im vergangenen Jahr im Sejm- und Senatswahlkampf. Auch nach der Wahl erklärten Politiker der neuen Regierungskoalition ihre Bereitschaft zur Änderung der Verordnung. Letztendlich wurde dies noch vor Jahresende von der stellvertretenden Bildungsministerin Joanna Mucha bei einem Treffen mit Abgeordneten bestätigt. Allerdings wurde damals angekündigt, dass die Änderungen erst ab dem 1. September in Kraft treten würden.
Die Meinung der Minderheit
Die Entscheidung wurde von der deutschen Minderheit grundsätzlich positiv aufgenommen, wobei noch im Januar betont wurde, dass die Änderung der Regelung sofort in Kraft treten solle. Bernard Gaida, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Minderheiten der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten, stellt fest: „Der Verlust eines halben Jahres macht fast 10 % der gesamten Ausbildung eines Schülers aus und ist eine weitere Geldverschwendung, die für „Ersatzunterricht“ durch qualifizierte Deutschlehrer ausgegeben wird. Diese Verzögerung scheint im Widerspruch zu anderen Maßnahmen der Regierung zu stehen, die „zu“ voreilig zu sein scheinen. Dadurch entsteht der unangenehme Eindruck, dass dieser besonderen Diskriminierung nicht genügend Bedeutung beigemessen wird“.
Ähnlich äußerte sich auch der Bürgerrechtsbeauftragte Prof. Marcin Wiącek, der in seiner Stellungnahme festhielt: „Die Verordnung vom 4. Februar 2022 führt zu einer Verletzung des verfassungs- und völkerrechtlichen Standards des positiven staatlichen Handelns zur Erhaltung der kulturellen und sprachlichen Identität. Daher sollte die Aufhebung der Auswirkungen des Inkrafttretens dieser Verordnung sofort erfolgen – ab dem zweiten Semester des laufenden Schuljahres 2023/2024“.
Und auch der Vorsitzende des Verbandes deutscher Gesellschaften in Polen Rafał bartek, teilte diese Auffassung, meinte aber zugleich: „Der Unterricht wird ab September wieder stattfinden, was möglicherweise der Befürchtung geschuldet ist, dass nicht alle Gemeinden fast sofort wieder auf drei Stunden Deutsch zurückkommen könnten. Lediglich in der Woiwodschaft Oppeln entschied sich ein Teil Gemeinden, ein bis zwei Stunden aus eigenen Mitteln zu finanzieren, weshalb es ihnen gelang, die Deutschlehrer auf ihren Stellen zu halten. In anderen Regionen wurden Deutschlehrer entlassen oder übernahmen andere Aufgaben. Jetzt muss das rückgängig gemacht werden und es wird Zeit brauchen. Daher nehmen wir die Wiedereinführung von drei Stunden Deutsch ab September zur Kenntnis und freuen uns, dass die seit 2022 bestehende Diskriminierung endlich ein Ende findet.“
In den kommenden Monaten werden zunächst Schulleiter, dann Gemeindevorsteher und Bürgermeister auf der Grundlage der neuen/alten Verordnung das neue Schuljahr planen.
Rudolf Urban