Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Zerstörungen hier, Mobilisierungsgefahr dort

Nachdem sich die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Anfang März nach der Situation der deutschen Minderheit in Russland und der Ukraine erkundigte, liegt nun das Antwortschreiben seitens der Bundesregierung vor.

Verfasst wurden die Antworten auf die insgesamt 44 Fragen im Namen der Bundesregierung vom Auswärtigen Amt. Gleich zu Beginn des Papiers wird darauf hingewiesen, dass 80 bis 85 Prozent der Angehörigen der deutschen Minderheit in der Ukraine trotz des Krieges im Land geblieben seien – viele von ihnen als Binnenflüchtlinge und mit Unterstützungsbedarf. So heißt es in der Vorabfassung der Bundestagsdrucksache 20/6267 (datiert auf den 30.03.2023): „Durch den russischen Angriffskrieg wurden zahlreiche Gebäude der Organisationen der deutschen Minderheit sowie private Wohnhäuser der Angehörigen der deutschen Minderheit zerstört.“

In dem Dokument ist auch zu lesen, dass alle Maßnahmen zur Unterstützung der Menschen aus den Reihen der örtlichen deutschen Minderheit im Rahmen des Förderprogramms der Bundesregierung „von der Selbstorganisation der deutschen Minderheit im Land selbst geplant und umgesetzt“ würden. So seien den Bedürftigen im vergangenen Jahr 1.075 Lebensmittelpakete zur Verfügung gestellt sowie 1.251 finanzielle Einzelfallhilfen gewährt worden. Insgesamt sei die Minderheit 2022 mit einem Betrag von rund 1.220.000 Euro gefördert worden. Für das Jahr 2023 sei eine leichte Erhöhung der Fördersumme auf 1.386.000 Euro vorgesehen.

Die Frage, ob seit Kriegsbeginn Besuche von Mitgliedern der Bundesregierung bei Angehörigen der deutschen Minderheit in der Ukraine vor Ort stattfanden, verneinen die Autoren des Schreibens. Allerdings sei die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsministerin Claudia Roth, am 6. Juni 2022 nach Odessa gereist und habe dort unter anderem auch Pastor Alexander Gross von der Deutschen Evangelisch-Lutherischen Kirche in der Ukraine getroffen.

Staatsministerin Claudia Roth und Pastor Alexander Gross im Juni 2022 in Odessa
Foto: Deutsche Evangelisch-Lutherische Kirche in der Ukraine

Im Hinblick auf die deutsche Minderheit in Russland wird betont, dass diese „von den allgemeinen Einschränkungen der Möglichkeiten zur freien Meinungsäußerung, der Gefahr der Mobilisierung, verstärkter wirtschaftlicher Unsicherheit, dem zunehmend nationalistisch und militaristisch ausgerichteten Bildungssystem und einer glorifizierenden russischen Geschichtsschreibung betroffen“ sei. Ansätze „einer systematischen Repression, Diskriminierung oder Bedrohung der deutschen Minderheit in Russland“ seien der Bundesregierung hingegen nicht bekannt. Und zu etwaigen Zwangsrekrutierungen wird in den Ausführungen erklärt: „Die Angehörigen der deutschen Minderheit in Russland unterliegen im gleichen Maße den Mobilisierungsmaßnahmen wie andere russische Staatsangehörige.“

Aus dem Dokument geht zudem hervor, dass der Bundesregierung Informationen vorlägen, „nach denen die Föderale National-Kulturelle Autonomie (FNKA) der Russlanddeutschen genauso wie die FNKAs anderer nationaler Minderheiten in Russland aufgefordert wurde, den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine als ‚militärischen Sondereinsatz‘ schriftlich zu unterstützen“. Jedoch, so wird in dem Papier hervorgehoben, hätte „als eine von wenigen FNKAs die FNKA der Russlanddeutschen nach Kenntnis der Bundesregierung eine solche schriftliche Zustimmung bisher nicht ausgedrückt“.

ln

Einsehen können Sie die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter folgendem Link: https://dserver.bundestag.de/btd/20/062/2006267.pdf

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