Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Ist das Amt unnötig?

Am Dienstag (13.06.) befassten sich die Mitglieder des Sejm-Ausschusses für nationale und ethnische Minderheiten unter anderem mit einem Bericht über die Tätigkeit der Regierungsbeauftragten für Gleichbehandlung. In der Diskussion übten sie scharfe Kritik an der mangelnden Sichtbarkeit der Tätigkeit dieses Amtes.

 

An der Ausschusssitzung nahm auch die Regierungsbeauftragte für Gleichbehandlung, Anna Schmidt, teil, die über ihre Aktivitäten für nationale und ethnische Minderheiten berichtete. Sie betonte unter anderem, dass sie vor zwei Jahren, als sie ihr Amt antrat, einen Brief an die Minderheiten verschickte, in dem sie diese aufforderte, sich mit ihr in Verbindung zu setzen, aber, wie sie später hinzufügte, die meisten Minderheitengruppen dieser Einladung nicht folgten. Die Bevollmächtigte nimmt auch an den Sitzungen der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten teil, und es ist geplant, eine Konferenz über Gleichbehandlung unter Beteiligung von Minderheitenvertretern zu veranstalten. Darüber hinaus, so Anna Schmidt, habe sie keine Hinweise auf eine Diskriminierung nationaler und ethnischer Minderheiten erhalten.

 

Scharfe Kritik

Die Abgeordneten reagierten mit scharfer Kritik auf die Aussage der Beauftragten. Ryszard Galla von der deutschen Minderheit fragte u.a.:

 

„Was haben Sie gegen die diskriminierende Entscheidung unternommen, die Zahl der Unterrichtsstunden für Deutsch als Minderheitensprache zu reduzieren? Welche Auswirkungen haben diese Maßnahmen, da wir sie nicht sehen?“

 

Jarosław Rzepa von der Fraktion Koalicja Polska (Polnische Koalition) sagte, er wollte in dem Bericht hören, was die Beauftragte tue, und nicht, was sie rechtlich zu tun habe. „Dieses Amt ist unnötig! Sie können nur Briefe verschicken”, meinte Rzepa.

Grzegorz Kuprianowicz, Ko-Vorsitzender der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der Minderheiten, der online zugeschaltet war, betonte, dass er im Namen der Minderheiten schon einmal seine Bereitschaft zur engen Zusammenarbeit mit der Beauftragten Schmidt mitgeteilt habe, worauf er keine Antwort erhalten habe. Zudem habe er selbst die Entscheidung über den Deutschunterricht dem Büro der Beauftragten gemeldet, sodass man nicht sagen könne, es gebe keine Anzeichen für Probleme mit der Diskriminierung von Minderheiten.

 

Anna Schmidt (li.) musste sich als Gleichstellungsbeauftrgate kritische Fragen gefallen lassen.
Foto: screenshot sejm.gov.pl

 

Nichts konkretes

Anna Schmidt entschuldigte sich dafür, dass die an sie gerichteten Briefe möglicherweise nicht beantwortet wurden, was sie mit der geringen Anzahl der in ihrem Büro beschäftigten Beamten und dem geringen Budget erklärte. Auf die Frage nach dem Unterricht der deutschen Sprache antwortete sie, dass sie als Staatssekretärin einem Verfassungsminister bestimmte Maßnahmen nicht aufzwingen könne, so dass es ihr überlassen bleibe, Briefe mit der Bitte um Stellungnahme des betreffenden Ministeriums zu verschicken. „Vielleicht sollte man nach den Wahlen darüber nachdenken, das Amt des Beauftragten für Gleichbehandlung zu einem Verfassungsminister umzugestalten“, sagte Schmidt. Welche konkreten Schritte sie diesbezüglich aber trotz der von ihr aufgezählten Schwierigkeiten unternommen hat, führte sie jedoch nicht weiter aus.

Rudolf Urban

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