Wochenblatt – Gazeta Niemców w Rzeczypospolitej Polskiej

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Łukasz Jastrzembski

Gespräche im Ministerium

Vertreter der deutschen Minderheit kamen heute im Bildungsministerium mit Staatssekretären mehrerer Ressorts zusammen, um über das Problem der Kürzung des Deutschunterrichts als Minderheitensprache zu diskutieren. Ein klares Signal zum Richtungswechsel gab es allerdings nicht.

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Bildungswert gefährdet

Die Bürgermeister der Gemeinden der Woiwodschaft Oppeln kritisieren die Entscheidung des Bildungsministeriums, die Zahl der Unterrichtsstunden für Deutsch als Minderheitensprache zu reduzieren. Bei der heutigen Pressekonferenz zeigten sie nicht nur, wie sehr die kommunalen Haushalte leiden würden, sondern argumentierten auch, dass die größten Opfer der Entscheidung die Schüler seien.

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Kommunalpolitiker beim Bildungskurator

Vertreter des Schlesischen Selbstverwaltungsvereins trafen sich gestern (11. Januar) mit dem Oppelner Kurator Michał Siek. Während des Treffens fragten sie u.a., wie die Kommunalverwaltungen die Bestimmungen des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten bei einem reduzierten Haushalt umsetzen sollten.

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Zurück zu Gesprächen über Bildung?

 

Bei ihrem Besuch im Sejm bekamen der Vorsitzende der Deutschen Bildungsgesellschaft, Waldemar Gielzok und der Leschnitzer Bürgermeister Łukasz Jastrzembski die Gelegenheit zu einem Gespräch mit dem stellvertretenden Bildungsminister Maciej Kopeć. Thema war das vor knapp zwei Jahren eingeführte Unterrichtsverbot für Deutsch als gleichzeitige Fremd- und Minderheitensprache in den letzten beiden Grundschulklassen.

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An den Wahlen muss man teilnehmen!

Knapp einen Monat vor den Kommunalwahlen steht nahezu fest, dass vier Stadtgemeinden der Woiwodschaft Oppeln – Rosenberg, Tillowitz, Leschnitz und Friedland – sowie acht Dorfgemeinden – Chronstau, Comprachtschütz, Lamsdorf, Hermsdorf, Alzenau, Himmelwitz, Walzen und Pawlowitzke – jeweils denselben obersten Verwalter bekommen wie bisher. Denn in allen diesen Gemeinden haben die den jeweiligen Bürgermeister oder Gemeindevorsteher unterstützenden Wahlkomitees ihre Ratskandidaten in mehr als der Hälfte der Wahlkreise registriert.

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