Ein weiterer Triumph der Gerechtigkeit
Am 24. September hat das Bezirksgericht in Warschau ein Urteil in der Klage der Gemeinde Stubendorf gegen den Staatsschatz wegen der Einschränkung des Deutschunterrichts als Minderheitensprache gefällt – und die Klage in vollem Umfang stattgegeben. Gleichzeitig sprach es der Gemeinde Stubendorf den Betrag von 356.205,01 Złoty zu, zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen ab dem 18. Oktober 2023 bis zur Zahlung sowie den Prozesskosten.









